Aus Energie
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Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV) gilt seit dem 01.02.2002. Sie wurde zuletzt im Dezember 2004 geändert.
Für 2006/2007 ist die Einarbeitung der |EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geplant. Bekannte Details der neuen Richtlinie siehe Energieeinsparverordnung 2006.
Geschichte
| Zeitraum |
Regelung/Verordnung |
Erläuterungen
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| bis 1977 |
DIN 4108 |
Regelungen zum Mindestwärmeschutz
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| 1977-1982 |
1. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) |
Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten
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| 1982-1995 |
2. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) |
Mindestanforderungen an einzelne Bauteile und Höchstwerte für mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten, erhöhte Anforderungen gegenüber 1. WärmeschutzV
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| 1995-2002 |
3. Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) |
Bilanzierung des Jahresheizwärmebedarfs nach einem Heizperiodenbilanzverfahren, vereinfachtes Verfahren (Bauteilnachweis) für kleine Wohngebäude
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| ab 2002 |
Energieeinsparverordnung (EnEV) |
Bilanzierung des Primärenergiebedarfs nach Monatsbilanzverfahren/Heizperiodenbilanzverfahren
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| ab vorr. 2007 |
Energieeinsparverordnung 2006 |
Neues Bilanzierungsverfahren für Nichtwohngebäude (DIN 18599-X) und Einführung des Energieausweises (Ausweis über die Gesamtenergieeffzienz)
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Die Vorschriften zur Verbesserung der Energieeffizienz von Heizanlagen wurden bis zur Energieeinsparverordnung über folgende Verordnungen geregelt.
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