Luftdichtheit (Nachweis)Aus Energie
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Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mit einem Gebläse zunächst mit Unterdruck, dann mit Überdruck von 50 Pa (etwa Windstärke 5) getestet. Danach wird der Volumenstrom gemessen, der bei diesem Druck durch Gebäudefugen und andere Undichtigkeiten strömt. Der Mittelwert beider Messungen ergibt den Messwert der Luftdurchlässigkeitsmessung (n50-Wert). Um Undichtigkeiten zu erkennen, können auch Nebelmaschinen eingesetzt werden. Messungen (Differenzdruck-Meßverfahren) sind nach DIN EN 13829, Verfahren A durchzuführen. Die Einteilung der Gebäude erfolgt dann je nach Anforderungen wie folgt:
EnEVAnforderungen an Gebäude mit Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes nach EnEV Anhang 4 Nr. 2:
DIN 4108-6
DIN EN 832Klassifizierung
Passivhäuser / NiedrigenergiehäuserBei Passivhäusern ist ein n50-Wert bis zu 0,6 zulässig. Für Niedrigenergiehäuser (RAL) sollte der n50-Wert 1,0 nicht überschreiten.
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