WohngebäudeAus Energie
Wohngebäude im Sinne der EnEV sind nach § 2 Nr. 1: "Gebäude, die nach Ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen" Dazu zählen auch:
Alle anderen Gebäude zählen zu den Nichtwohngebäuden. Dazu gehören auch:
obwohl diese Gebäude auch zu wohnähnlichen Zwecken genutzt werden. Siehe auch: Nichtwohngebäude |